Neuerungen für Biomassefeuerungen durch das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und der Förderstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ neu aufgesetzt.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Welche Neuerungen bringt die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit sich?
Bestehende wesentliche Anforderungen
- Pellet- oder Hackgutkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche (automatisch beschickt) müssen über eine Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen.
- Scheitholz-Vergaserkessel (handbeschickt) müssen über eine Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren) verfügen.
- Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackgut und Scheitholz, die automatisch beschickt sind
- müssen über eine Leistungs- u. Feuerungsregelung sowie automatische Zündung für den automatisch beschickten Anlagenteil verfügen und
- über eine Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren) verfügen
Neue Anforderungen seit 01.01.2021
- Alle förderfähigen Biomasse-Heizsysteme müssen bis spätestens 01. Januar 2023 mit einer Wärmemengenanzeige ausgestattet sein.
- Eine Effizienzanzeigepflicht besteht bei Biomasseanlagen nicht.
- Nachgeschaltete Wärmeübertrager oder Abscheider/Filter
- sind grundsätzlich weiterhin förderfähig, erhalten aber keinen Bonus. Sie werden innerhalb der Komplettanlage mit bis zu 45% gefördert.
- werden rechnerisch zur Erfüllung der 2,5 mg/m3 Staub nicht berücksichtigt. D. h., dass nur geprüfte Heizkessel mit < 2,5 mg/m3 die Innovationsprämie erhalten können.
Fördergegenstand
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind u.a. als Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude weiterhin Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) förderfähig: Mit der Anpassung der Grenzwerte zum 01.01.2021 für Staub und den Wirkungs- bzw. Nutzungsgraden für förderfähige Biomasseanlagen sollen die Geräte sauberer und effizienter und damit ein weiterer Beitrag zu den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung geleistet werden.
Die DBI-Gruppe ist mit seinen Prüfleistungen bestens aufgestellt
und unterstützt Sie gern.
Das DVGW-Prüflaboratorium Energie besitzt alle akkreditierungsseitigen und technischen Voraussetzungen, um Typ- oder Ergänzungsprüfungen an Ihren Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung durchführen zu können. Als Abschlussleistung wird ein Prüfbericht (gemäß DIN EN ISO/IEC 17025) nach EN 303-5 (Biomassekessel) oder EN 14785 (Pelletöfen mit Wassertasche) ausgestellt, der bei der BAFA eingereicht werden kann.
Wir bieten außerdem Prüfungen an nachgeschalteten Anlagen, wie Partikelabscheidern (z.B. nach DIN SPEC 33999) oder Abgaswärmeübertragern an.
Nutzen Sie unsere Kompetenz, unsere langjährige Erfahrung und unser technisches Potential, um Ihre Produkte zukunftssicher zu gestalten.
Wir helfen Ihnen gern weiter, sprechen Sie uns an!
Ihr Kontakt zu uns
Stellv. Prüfstellenleiter
Rico Eßbach
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